Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

X. Eigentumsvorbehalt

 

§42 Eigentumsvorbehalt

 
 

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von lacerda.onprintshop.com. Bei Lieferungen an Kaufleute für deren Geschäftsbetrieb sowie für juristische Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen gilt, dass die gelieferte Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen im Eigentum von lacerda.onprintshop.com bleibt.

 

§43 Weiterveräußerung trotz Eigentumsvorbehalts

 
 

43.1

Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung, die er gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistungen wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder wegen unerlaubter Handlung sicherungshalber in voller Höhe des von lacerda.onprintshop.com geschuldeten Preises / der geschuldeten Forderung an lacerda.onprintshop.com ab. lacerda.onprintshop.com nimmt die Abtretung an. Nach Aufforderung von lacerda.onprintshop.com wird der Auftraggeber diese Abtretung offen legen und lacerda.onprintshop.com die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

 
 

43.2

Der Auftraggeber ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. lacerda.onprintshop.com wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretene Forderung einziehen, wenn der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt hat.

 
 

43.3

Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für lacerda.onprintshop.com bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 v.H., so ist lacerda.onprintshop.com auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.

 

§44 Vorbehaltseigentum

 
 

 

Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist lacerda.onprintshop.com als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist lacerda.onprintshop.com auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

 

XI. Zahlung, Zahlungsverzug und Inkasso

 

§45 Vorauszahlung, Rechnung und Zahlung

 
 

45.1

lacerda.onprintshop.com kann bei allen Aufträgen Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangen.

 
 

45.2

Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

 
 

45.3

Zahlungen haben ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten.

 

§46 Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme

 
 

46.1

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann lacerda.onprintshop.com auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen.

 
 

46.2

Die Rechte gemäß Absatz 1 stehen lacerda.onprintshop.com auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer Rechnungen an lacerda.onprintshop.com in Verzug befindet.

 

§47 Fälligkeit

 
 

 

Die Zahlung der Vergütung ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

 

§48 Zahlungsverzug, Mahnung

 
 

48.1

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 
 

48.2

Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware zur Abholung den Preis / die Vergütung nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

 
 

48.3

Mahnt lacerda.onprintshop.com überfällige Rechnungen schriftlich an, so ist für jede Mahnung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 EUR fällig.

 

§49 Schecks, Kreditkarten und Lastschriftenaufträge

 
 

49.1

Schecks und Kreditkarten werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zur Zahlung angenommen. Ihre Annahme erfolgt immer zahlungs-, nicht erfüllungshalber.

 
 

49.2

Die mit der Scheck-, Kreditkarten- bzw. Lastschriftenzahlung für lacerda.onprintshop.com verbundenen Fremdkosten trägt der Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit dem Scheckaussteller, Kreditkarteninhaber oder Kontoinhaber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks oder Lastschriften dem bezogenen Kreditkarten- bzw. Bankinstitut vorgelegt, von diesem aber nicht bezahlt werden. In diesem Falle sind die Fremdkosten sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 29,45 Euro fällig, wobei lacerda.onprintshop.com der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt.

 
 

49.3

Die nachträgliche Sperre eines Schecks oder die Zurückrufung einer Bank- bzw. Kreditkartenlastschrift gilt, wenn zuvor durch ihre Hingabe die Inbesitznahme der bestellten Waren und Leistungen bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine zusätzliche Konventionalstrafe in Höhe des Betrages aus, über den der Scheck bzw. die Kreditkarten- oder Banklastschrift ausgestellt wurde.

 
 

49.4

Mängelrügen und andere Reklamationsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht, nach Erhalt der Ware bzw. Dienstleistung die hierfür zahlungshalber hingegeben Schecks zu sperren oder Lastschriften auf Kreditkarten bzw. Bankkonten zurückzurufen. Dies gilt auch für den etwaig vom Auftraggeber abweichenden Scheckaussteller, Konto- oder Kreditkarteninhaber. Im Übrigen gelten im Falle berechtigter Mängelrügen bzw. Reklamationsansprüche §§ 59 ff.

 

§50 Aufrechnungsverbot

 
 

 

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

§51 Inkassoklausel

 
 

51.1

Soweit die Forderungen von lacerda.onprintshop.com überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist lacerda.onprintshop.com bzw. der Abtretungsempfänger berechtigt, einen von der zuständigen Behörde zugelassenen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderung zu beauftragen.

 
 

51.2

Ratenzahlungsvergleiche über überfällige Forderungen gemäß Absatz 1 können wirksam ausschließlich mit dem von lacerda.onprintshop.com beauftragten Inkassodienst geschlossen werden. Dies gilt darüber hinaus auch für alle sonstigen Ratenzahlungsvereinbarungen.

 
 

51.3

Ratenzahlungen auf Forderungen von lacerda.onprintshop.com begründen immer eine dauerhafte Zahlungsüberwachung durch den beauftragten Inkassodienst bis zu ihrer ordnungsgemäßen Erledigung.

 
 

51.4

Nach Auftrag zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung oder zur Geltendmachung bzw. Überwachung von Forderungen können Zahlungen auf diese Forderungen Schuld befreiend nur noch an den von lacerda.onprintshop.com beauftragten Inkassodienst geleistet werden.

 
 

51.5

Die für die Tätigkeit des Inkassodienstes anfallenden angemessenen Vergütungen und Sachkosten sind in üblicher Höhe vom Kunden / Auftraggeber von lacerda.onprintshop.com zu tragen.

 
 

51.6

Unabhängig von etwaigen Inkassokosten gemäß Absatz 5 ist für die Übergabe überfälliger Forderungen an den von lacerda.onprintshop.com beauftragten Inkassodienst zusätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 16,00 EUR fällig.

 

XII. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln

 

§52 Gewährleistung für eigene Druckdaten

 
 

 

lacerda.onprintshop.com übernimmt die Gewährleistung für Mängel, die darauf beruhen, dass die Druckdaten von lacerda.onprintshop.com selbst erstellt, bearbeitet oder verändert wurden.

 

§53 Gewährleistungsausschluss für Druckdaten des Auftraggebers

 
 

53.1

lacerda.onprintshop.com druckt – wenn nicht schriftlich anders vereinbart – die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit in einem automatisierten maschinellen Prozess ohne vorherige manuelle oder individuelle Prüfung und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Daten beruhen.

 
 

53.2

Eine Gewährleistung durch lacerda.onprintshop.com entfällt insbesondere für Druckdaten, die
- im RGB-Farbraum erstellt sind und/oder
- fehlende, defekte bzw. nicht eingebettete Schriften verwenden und/oder
- eine Auflösung von weniger als 300 ppi aufweisen und/oder
- deren Farbdeckung mehr als 300% beträgt sowie außerdem in den Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Hinweisen (Datenblatt) abweichen, die im Internet unter lacerda.onprintshop.com für das jeweilige Produkt veröffentlicht sind bzw. in den Geschäftsräumen eingesehen oder bei lacerda.onprintshop.com angefordert werden können.

 

§54 Gewährleistungsausschluss bei fehlendem Farbausdruck

 
 

 

Hat der Auftraggeber keinen von lacerda.onprintshop.com erstellten Farbausdruck, Proof oder Maschinenandruck bestellt oder einem von lacerda.onprintshop.com erstellten Farbausdruck, Proof oder Maschinenandruck nach Kenntnisnahme nicht ggf. unverzüglich widersprochen, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für die die Kenntnisnahme eines Farbausdrucks, Proofs oder Maschinenandrucks ohne jede Bedeutung ist.

 

§55 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware

 
 

 

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse stets unverzüglich zu prüfen.

 

§56 Verwendbarkeit der Ware

 
 

56.1

Abweichungen vom Vertrag, die für die Verwendbarkeit der Ware unwesentlich sind, ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.

 
 

56.2

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

 

§57 Mehr- oder Minderlieferungen

 
 

57.1

Mehrlieferungen („Überlieferung“) sind hinzunehmen. Ansprüche an die jeweils andere Vertragspartei, egal welcher Art, können daraus nicht hergeleitet werden.

 
 

57.2

Bei Minderlieferungen („Unterlieferung“) kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Beträgt die Fehlmenge weniger als 10 v.H. der bestellten Menge, so steht lacerda.onprintshop.com das Recht zu, anstelle der Nacherfüllung den vereinbarten Preis im Verhältnis zur tatsächlich gelieferten Menge zu mindern. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in diesem Falle ausgeschlossen.

 

§58 Reklamations- und Rügefrist

 
 

 

Mängelrügen sind nur schriftlich zulässig. Sie haben bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Empfang und Prüfung der Ware zu erfolgen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.

 

§59 Rückgabe reklamierter Waren

 
 

 

Im Falle der Beanstandung von Sachmängeln ist die Rückgabe des reklamierten Teils der Waren Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Rücklieferung trägt lacerda.onprintshop.com bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung.

 

§60 Nacherfüllung

 
 

 

Bei berechtigten Beanstandungen gewährt lacerda.onprintshop.com nach Wahl des Auftraggebers Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter Ausschluss anderer Ansprüche. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.

 

§61 Nacherfüllungsfristen

 
 

 

Zur Nacherfüllung steht lacerda.onprintshop.com eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem vierten Werktag nach dem Tag des Eingangs des Nacherfüllungsverlangens. Geht die Weiterverarbeitung oder -veredelung der Ware über bloßes Schneiden und Falzen hinaus, so ist für jede Verarbeitungs- oder Veredelungsmaßnahme wenigstens ein Werktag hinzuzurechnen.

 

§62 Rücktritt vom Vertrag bei fehlender Nacherfüllung

 
 

62.1

Im Falle nicht fristgerechter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.

 
 

62.2

Tritt der Auftraggeber nicht vom Vertrag zurück und hat er eine Teillieferung abgenommen, so ist der vereinbarte Preis im Verhältnis zur tatsächlich gelieferten, vertragsgemäßen Menge zu mindern. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben in diesem Falle unberührt.

 

XIII. Haftung

 

§63 Auskünfte

 
 

63.1

Auskünfte im Sinne dieser AGB sind technische Beschreibungen und Ratschläge in Schrift und Bild, egal ob öffentlich zugänglich oder persönlich erteilt, ebenso wie mündliche und fernmündliche Beantwortung von Anfragen aller Art.

 
 

63.2

Auskünfte durch lacerda.onprintshop.com erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung seitens lacerda.onprintshop.com für erteilte Auskünfte besteht nicht.

 

§64 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche

 
 

64.1

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hierzu zählen u.a. Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Informationsverlust, fehlerhafte Beratung, Ersatzvorbereitungen oder der Verlust von Daten. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
- bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, - im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

 
 

64.2

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet lacerda.onprintshop.com nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. lacerda.onprintshop.com ist in einem solchen Fall von der Haftung befreit, sofern lacerda.onprintshop.com Ansprüche gegen den eigenen Lieferanten an den Auftraggeber abtritt.

 
 

64.3

Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Waren/der Lieferung oder durch von lacerda.onprintshop.com grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

 
 

64.4

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§65 Haftung des Auftraggebers

 
 

65.1

Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gelieferten Druckdaten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von lacerda.onprintshop.com zu verantworten sind.

 
 

65.2

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt lacerda.onprintshop.com hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

 

§66 Höhere Gewalt

 
 

66.1

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von lacerda.onprintshop.com zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen) – gleichgültig ob diese Ereignisse bei lacerda.onprintshop.com, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten – berechtigen Llacerda.onprintshop.com, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.

 
 

66.2

Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in den Fällen des Absatzes 1 frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch lacerda.onprintshop.com ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

§67 Exportkontrollbestimmung

 
 

 

Von lacerda.onprintshop.com hergestellte oder gelieferte Waren sind nur für Auftraggeber / Kunden in den Ländern bestimmt, die die Exportkontrollbestimmungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einhalten. Jede Wiederausfuhr in Drittländer ohne Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. jede behördlich nicht genehmigte Verwendung oder Verwertung der von lacerda.onprintshop.com gelieferten Waren ist unzulässig.

 

XIV. Klageausschlussfrist, Verjährung

 

§68 Klageausschlussfrist

 
 

 

Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch lacerda.onprintshop.com klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

 

§69 Verjährung

 
 

 

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und / oder Schadenersatz verjähren mit Ausnahme der unter § 64 Abs. 3 genannten Schadenersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

 

XV. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht

 

§70 Copyright

 
 

70.1;

An kreativen Leistungen, die von lacerda.onprintshop.com erbracht wurden, insbesondere an von lacerda.onprintshop.com entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält lacerda.onprintshop.com alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.

 
 

70.2

Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

 

XVI. Eingebrachte Sachen / Archivierung

 

§71 Eingebrachte Sachen

 
 

 

Auf Verlangen von lacerda.onprintshop.com eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung (Auftragsabschluss) verwahrt und sodann vernichtet, sofern nicht bei Auftragserteilung schriftlich zur Rücksendung aufgefordert wurde. Sie werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung darüber hinaus archiviert.

 

§72 Datenwiederherstellung

 
 

 

Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling, insbesondere ihre Bearbeitung oder ihren Versand durch lacerda.onprintshop.com (Recovern) wird für jeden archivierten Druckauftrag mit der in der Preisliste veröffentlichten Pauschale berechnet.

 

§73 Rücksendung eingebrachter Sachen

 
 

 

Die Sendung/Rücksendung von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten wird für jeden Druckauftrag mit der in der Preisliste veröffentlichten Pauschale zuzüglich der von lacerda.onprintshop.com nach Wahl des Auftraggebers verauslagten Entgelte für Fracht- und Kurierkosten berechnet.

 

XVII. Datensicherheit / Datensicherung / Datenschutz

 

§74 Datensicherheit

 
 

 

Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

 

§75 Datensicherung

 
 

 

Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. lacerda.onprintshop.com ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien der Druckdaten anzufertigen.

 

§76 Speicherung, Weitergabe und Löschung personenbezogener Daten

 
 

76.1

Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei lacerda.onprintshop.com in elektronischer Form gespeichert. lacerda.onprintshop.com ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.

 
 

76.2

lacerda.onprintshop.com ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten an Dritte, insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies zur Auftragsabwicklung oder zur Sicherung berechtigter Interessen lacerda.onprintshop.coms erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Auftraggebers dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Dritte, die mit der Auftragsdurchführung, der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Telekommunikationsdienstleistungen oder Aufgaben der Marktforschung beauftragt sind.

 
 

76.3

lacerda.onprintshop.com löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt. Daten, die zur Rechtsverfolgung benötigt werden, werden gelöscht, nachdem das berechtigte Interesse lacerda.onprintshop.coms an ihrer Speicherung endet.

 

§76a Bonitätsprüfung, Scoring

 
 

76a.1

lacerda.onprintshop.com ist berechtigt, zum Zwecke der Prüfung der Bonität bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden (SCHUFA) Auskünfte über personenbezogene Daten des Auftraggebers einzuholen und zu verarbeiten, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Auftraggebers dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Die hierbei übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck genutzt und verarbeitet. Der Auftraggeber kann bei SCHUFA Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

 
 

76a.2

Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Wahrscheinlichkeitswerte erhoben oder verwendet, in die unter anderem Anschriftendaten einfließen.

 

XVIII. Schlussbestimmungen

 

§77 Erfüllungsort

 
 

 

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen oder mit dem Auftraggeber nicht anders schriftlich vereinbart, der Sitz unserer Gesellschaft.

 

§78 Gerichtsstand

 
 

78.1

Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen lacerda.onprintshop.com und dem Auftraggeber ist nach Wahl von lacerda.onprintshop.com Stuttgart oder der Sitz des Auftraggebers. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher). Für Klagen gegen lacerda.onprintshop.com ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

 
 

78.2

Ist der nach Absatz 1 zutreffende Gerichtsstand Stuttgart, so ist bei Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt, das Amtsgericht Wedding Gerichtsstand.

 
 

78.3

Die Vereinbarung über den Gerichtsstand wirkt auch dann fort, wenn die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis von einer der Parteien an einen Dritten abgetreten werden.

 

§79 Anwendung deutschen Rechts

 
 

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird.

 

§80 Salvatorische Klausel

 
 

 

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

 

 

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Stand 1. November 2013
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